09.12.2022
Brandschutz im Lager
Rechtzeitig bei der Lagerplanung berücksichtigen
So es um den Neubau oder die Neugestaltung des Lagers geht, sollte der Bauherr unbedingt an den Brandschutz im Lager denken. Auf die leichte Schulte nehmen ist keine gute Lösung, da der Bauherr verantwortlich für den Brandschutz im Lager ist. Immerhin machen Lagerbrände mehr als ein Drittel der großen Brandschäden in Industrie und Gewerbe aus. Die Konsequenzen für den Unternehmer und die Belegschaft sind enorm: Von Störungen im Betriebsablauf bis hin zur existenziellen Bedrohung des Unternehmens gibt es eine große Bandbreite an Konsequenzen.
Die Ursachen zur Entstehung eines Brandes sind vielfältig: technisches oder menschliches Versagen, Brandstiftung, feuergefährliche Arbeiten im Lager oder zu hohe Brandlasten im Lager. Je nach Lagergut müssen die verschiedensten Vorkehrungen getroffen werden, um einen Brand entweder zu verhindern oder so klein wie möglich zu halten.
Wie sieht der Prozess zum Thema Brandschutz aus?
Im Rahmen dieses Prozesses ist es das Ziel, die Vorgaben des Brandschutzkonzeptes – oder die so genannten Kompensationsmaßnahmen – einzuhalten. Was sind Kompensations- bzw. Brandschutzmaßnahmen?
Je nach Gebäudetyp, Lagerware und Standort des Lagers können das unter anderem sein:
- Sprinkler
- ausreichende Löschwasserversorgung
- Reduzierung von Brandlasten
- automatische Brandmeldeanlagen
- im Dach installierte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Unterteilung des Lagers in Brandschutzabschnitte durch Einsatz von Freiflächen
- Einsatz von Vollblech-Elementen, um Brandüberschlag zu vermeiden
- Vergrößerung von Längs- und Querschächten
- Einsatz von Gitterrostelementen, um eine Entrauchung zu gewährleisten
- Erstellung von Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegen
- Bereithaltung von geeigneten tragbaren und fahrbaren Löschgeräten
- etc.
Dem Faktor Mensch ist mit einer guten Brandschutzorganisation ebenfalls Rechnung zu tragen. Sollte es zum Brandfall kommen, muss jeder Mitarbeiter wissen, was zu tun ist. Je nach Betriebsgröße sollten also regelmäßig Brandschutzübungen auf dem Plan stehen. Ein verantwortlicher Brandschutzbeauftragte im Unternehmen kann gemeinsam mit der Geschäftsleitung festlegen, was im Falle eines Brandes und auch in der Zeit danach zu tun ist.
Die gesetzlichen Vorgaben zum Thema Brandschutz finden sich in den jeweiligen Landesbauverordnungen. Das heißt, dass jedes Bundesland eigene Festlegungen getroffen hat. Neben den Landesbauverordnungen gelten zusätzlich weitere Sonderverordnungen und Normen, wie beispielsweise die bundeslandeigenen Industriebaurichtlinien für Gebäudeteile der Industrie und des Gewerbes, der Produktion oder der Lagerung von Produkten und Gütern.
Der Bauherr ist also gut beraten, alle Beteiligten so früh wie möglich in den gesamten Brandschutz-Prozess einzubinden, da nicht selten Entscheidungs- und Bewilligungswege zäh und lang sind. Nicht selten kommt es auf Grund von Auflagen zu Nachbesserungsforderungen im Brandschutzkonzept, was zumeist nicht nur Zeit frisst, sondern auch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.